Allgemeine Nutzungsbedingungen - ANB - für die Nutzung des Internetangebotes www.projektmarktplatz.eu
Allgemeiner Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) gelten allgemein für den Besuch oder die Nutzung des Internetangebotes von www.projektmarktplatz.eu.
Durch das Aufrufen der Webseite www.projektmarktplatz.eu oder die Nutzung der Angebote, Informationen oder Leistungen einschließlich etwaiger telefonischer Beratung, Schriftverkehr jeglicher Art oder Ausführen oder Downloaden von Seiten oder Formularen etc. erkennt der jeweilige Nutzer des Internetangebotes www.projektmarktplatz.eu diese Bedingungen als verbindlich an, es sei denn, etwas anderes wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart oder ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Diesen Nutzungsbedingungen entgegenstehende oder von ihnen abweichende ANB / AGB etc. werden von uns nicht anerkannt.
Vereinbarung mit Nutzern des Angebotes: Zustandekommen eines Vertrages
Diese ANB gelten ebenso für alle zwischen projectconsult Heiko Schröter, D-99097 Erfurt, Carl-Zeiss-Straße 3, - nachfolgend auch als www.projektmarktplatz.eu oder Auftragnehmer bezeichnet - und dem Nutzer
- nachfolgend auch als Auftraggeber oder als Nachfrager bezeichnet - geschlossenen Verträge über Veröffentlichungen von Anzeigen zu Projekten / Vorhaben auf der Internetseite www.projektmarktplatz.eu.
Der Auftraggeber oder Nachfrager dient der Unternehmensberatung Heiko Schröter mit der Übermittlung eines ausgefüllten "Projektfragebogens" ein Vertragsverhältnis an. Es liegt ausschließlich im Ermessen der Unternehmensberatung Heiko Schröter dieses anzunehmen und die unentgeldlichen Dienste / Leistungen zu gewähren. Es besteht prinzipiell kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung der Projektanfrage. Mit der Annahme des Vertrages durch die Unternemensberatung Heiko Schröter und der damit verbundenen Inanspruchnahme der unentgeldlich zur Verfügung gestellte Dienstleistung von www.projektmarktplatz.eu erkennt der Auftraggeber diese AGB ausdrücklich an.
Umfang der Dienstleistungen
Das Portal www.projektmarktplatz.eu ist ein Informationsangebot, welches die Bereitstellung von Informationen von Kapital nachfragenden Personen und Unternehmen, Stiftungen, Vereinen (= Nachfrager / Auftraggeber) etc. an und für Kapitalgeber, Investoren, Sponsoren (= Interessenten) etc. ermöglichen und erleichtern soll.
Die Dienstleistung umfaßt die Entgegennahme und Vorhaltung von Daten etc. (= Projektanfrage) in einer vom Auftragnehmer geführten seperaten Projektdatenbank und die gleichzeitige Veröffentlichung teilweiser Angaben hieraus auf www.projektmarktplatz.eu (= Veröffentlichung einer kostenlosen Anzeige über ein Kapitalgesuch) sowie die Weitergabe von Daten aus Projektanfragen an eventuelle Kapitalgeber, Investoren etc. oder qualifizierte Kapitalvermittler bei deren nachgewiesenem Interesse. Die Veröffentlichung der Projektanfragen der Kapitalnachfrager ist kostenfrei. Der Nachfrager erklärt sich mit der Weitergabe von Informationen an Interessenten einverstanden und beauftragt www.projektmarktplatz.eu mit der Information von Interessenten. Es werden nur vollständig ausgefüllte Projektfragebögen bearbeitet und zur Veröffentlichung vorbereitet. Eine mögliche redaktionelle Bearbeitung der Texte sowie Anonymisierung von Angaben bleiben ausdrücklich vorbehalten und sind stets vereinbart.
Weitergehende Dienste oder / und Leistungen der Unternehmensberatung Heiko Schröter als Betreiber von www.proejktmarktplatz.eu sind gesondert zu beauftragen bzw. zu vereinbaren und werden nur gegen Vergütung erbracht. Es liegt im eigenen Ermessen der Unternehmensberatung Heiko Schröter, die Preise oder sonstigen Vergütungen hierfür festzulegen.
Information und Kontakt zu Kapitalgebern / Investoren
Es obliegt - unter Ausschluß jeglicher Rechtsansprüche für den Nachfrager - ausschließlich dem Ermessen von projectconsult Heiko Schröter, eine Auswahl der für den Nachfrager / Auftraggeber möglicherweise relevanten Kontakte zu potentiellen Investoren, Kapitalgebern, Maklern etc. vorzunehmen, diese zu informieren und eine Information darüber an den Nachfrager zu geben.
Nutzungsregeln
Die Nutzung der Angaben, Daten, Informationen etc. auf diesen Seiten ist für jedermann frei und kostenlos. Für das Einstellen und Vorhalten von Daten etc. der Nachfrager / Auftraggeber wird kein Entgeld erhoben. Die minimale Veröffentlichungsdauer beträgt 3 Monate; der maximal mögliche Veröffentlichungszeitraum je Projekt beträgt 24 Monate.
Die von www.projektmarktplatz.eu angebotenen Inhalte und Leistungen werden nicht ohne Benachrichtigung der Nachfrager eingeschränkt oder eingestellt.
Das Anfertigen von - teilweisen oder vollständigen - Kopien von www.projektmarktplatz.eu und / oder der darin vorkommenden Dateien ist prinzipiell für den nicht kommerziellen Gebrauch erlaubt. Wir bitten jedoch um die Einholung der Bestätigung und eine Verlinkung auf unsere Seiten. Wir widersprechen jeglicher unerlaubter kommerzieller Nutzung unserer Seiten und derer Inhalte und behalten uns dagegen rechtliche Schritte vor. Eine kommerzielle Nutzung unseres Angebotes ist nur mit unserer schriftlichen Erlaubnis gestattet.
Gewährleistung / Haftung
Die von www.projektmarktplatz.eu erbrachten Leistungen etc. stehen unter dem prinzipiellen Vorbehalt der Verfügbarkeit der Daten für die Öffentlichkeit im Internet. Ebenso kann www.projektmarktplatz.eu daher prinzipiell nicht ausschließen, daß die in dem Portal veröffentlichten Daten nicht von Dritten beschädigt, manipuliert oder verfälscht oder in sonstiger für den Nachfrager schädlichen Weise benutzt werden. Dieses ist ein prinzipielles Risiko des Internet und der Betreiber der Plattform kann hierfür keinerlei Gewährleistung oder Haftung für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art aus einem solchen oder ähnlichen oder sich wiederholenden Ereignis oder eine Garantie des Ausschlusses des Eintretens eines solchen Ereignisses übernehmen.
Der Betreiber des Portals www.projektmarktplatz.eu ist um Vollständigkeit, Richtigkeit und weitestgehende Aktualisierung des veröffentlichten Datenmaterials bemüht, aber nicht dazu verpflichtet. Bei der Übernahme der von den Nachfragernn gelieferten Angaben, Daten, Informationen etc. in die Datenbank bleiben Fehler und Irrtümer stets vorbehalten. Bei der Übertragung von Daten auf die Plattform können technische Fehler oder sonstige unbeeinflußbare Ereignisse auftreten und bleiben ebenso prinzipiell vorbehalten.
Dem Nachfrager / Auftraggeber obliegt es, für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Projektanfrage gemachten Angaben Sorge zu tragen. Für Auskünfte jeglicher Art aufgrund falscher oder / und unvollständiger Angaben haftet www.projektmarktplatz.eu in keinem Fall. Die Unternehmensberatung Heiko Schröter übernimmt ebenso keine Gewähr für den Inhalt von jeglichen Daten und Informationen etc. auf allen Seiten und Unterseiten des Projektportals und die daraus resultierenden Entscheidungen.
Gegenüber dem Nachfrager / Auftraggeber wird keine Gewähr für die richtige, vollständige und zeitnahe Übermittlung der Daten und sonstigen Angaben an eventuelle Interessenten / Investoren sowie auch nicht für die Zuleitung von Angeboten der Interessenten / Investoren etc. an den Nachfrager / Auftraggeber übernommen. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Datenmaterials, insbesondere nicht dafür, dass sämtliche am Markt befindlichen Investoren etc. in die Dienstleistung mit einbezogen werden, gegeben werden.
Weder ist www.projektmarktplatz.eu als Bevollmächtigter, Gehilfe oder Vertreter für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers / Nachfragers anzusehen, noch sind die Kooperationspartner als Bevollmächtigter, Gehilfe oder Vertreter der Unternehmensberatung Heiko Schröter oder des Auftraggebers anzusehen.
Die Nutzung des Angebotes durch den Auftraggeber / Nachfrager geschieht in jedem Fall auf eigenes Risiko. Eine Haftung durch die Unternehmensberatung Heiko Schröter ist ausgeschlossen, soweit der Auftragnehmer oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Insoweit bleiben die Rechte des Auftraggebers / Nachfragers unberührt.
Veröffentlichung der Nachfrage
Eine Entscheidung über Gliederung und Kategorisierung der Veröffentlichungen trifft projectconsult Heiko Schröter nach eigenem Ermessen. Jedes Projekt erhält eine eigene Veröffentlichung, auf der das Projekt vorgestellt wird (Projektangebot). Die Veröffentlichung jedes Projektes erfolgt anonymisiert und ohne Angabe von Kontaktdaten. Das jeweilige Projekangebot umfaßt in der Regel die notwendigen Angaben zum Projekt, wie diese aus dem Projektfragebogen ersichtlich sind.
Ausschluß von der Veröffentlichung / Datenvorbehalt
Projectconsult Heiko Schröter hat das Recht, die Angaben etc. der Nachfrager vor der Veröffentlichung zu sichten und nach eigenem Ermessen sowie bei Verstoß gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter oder gegen eigene Richtlinien der Veröffentlichung, Vertragsangebote zurückzuweise bzw. nicht anzunehmen oder auch im Nachhinein, den Nachfrager / Auftraggeber von der weiteren Veröffentlichung auszuschließen und / oder die entsprechenden Angebotsdaten zu entfernen.
Projectconsult Heiko Schröter, Erfurt, nimmt keine Projektanfragen bzw. Verträge an, die eindeutig rassistischen, diskriminierenden oder pornographischen Inhalt haben. Ebenso werden keine Projektanfragen / Verträge angenommen bzw. veröffentlicht, die gegen einschlägige gesetzliche Regelungen sowie internationale Verträge verstoßen oder einen solchen Verstoß begünstigen würden.
Die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen gegen Verursacher bleibt stets vorbehalten.
Angaben des Kapitalsuchenden
Die Veröffentlichung aller Angaben, Informationen etc. des Nachfragers geschieht auf dessen Gefahr und Verantwortung. Sämtliche Angaben, Informationen, Daten etc. die über www.projektmarktplatz.eu veröffentlicht werden, werden in gutem Glauben publiziert.
Der Auftraggeber / Nachfrager versichert, daß seine Informationen etc. wahr sind, den Stand des Projektes oder Unternehmens des Nachfragers ungeschönt wiedergeben und frei von Rechten Dritter sind.
Sollte der Inhalt einer Anzeige gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen, stellt der Auftraggeber www.projektmarktplatz.eu von allen Ansprüchen Dritter frei. Ebenso haftet www.projektmarktplatz.eu nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bzw. Freiheit von Rechten Dritter bezüglich der durch den Nachfrager erhaltenen Angaben, Daten und Informationen etc.
Vergütung
Die Veröffentlichung der Projektanfrage auf der Plattform www.projektmarktplatz.eu ist kostenfrei.
Die Festlegung der Höhe sonstiger Vergütungen für weitergehende Leistungen oder Dienste liegt im Ermessen von projectconsult Heiko Schröter, Erfurt. Als zusätzlich buchbare Leistungen stehen dem Auftraggeber / Kapitalnachfrager weitere kostenpflichtige Leistungen zur Verfügung.
Die Erteilung eines Auftarges oder Mandates zur Beratung eines Nachfragers / Auftraggebers im Rahmen eines gesondert zu verhandelnden Vertragsinhaltes wird weder von den Vertragsregeln der Projektanfrage noch von den Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Portals www.projektmarktplatz.eu erfaßt und ist vielmehr Gegenstand eines gesondert abzuschließenden und gesondert zu vergütenden Vertrages der den Allgemeinen geschäftsbedingungen (AGB) für Beratungsdienstleistungen unterliegt, die weiter unten veröffentlicht sind.
Erweiterte Leistungserbringung
Im Rahmen der Leistungserbringung kann der Auftragnehmer auch mit Dritten, insbesondere Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsunternehmen, Finanzunternehmen, Finanzinvestoren, institutionellen und privaten Anlegern, Beteiligungsunternehmen, Maklern etc. zusammen arbeiten und / oder diese gezielt auf das jeweilige Projekt oder Vorhaben etc. des Auftraggebers aufmerksam machen. Insofern können dem Auftraggeber (weitere) Kosten durch den Abschluß eines Vertrages mit Dritten - z.B. Maklern - entstehen, wenn er deren Angebot annimmt.
Der Auftraggeber / Nachfrager stellt den Auftragnehmer von jeglichen Forderungen seinerseits gegenüber diesen Dritten frei.
Der Auftraggeber nimmt ebenso zur Kenntnis, daß der Auftragnehmer hierbei an einer erfolgsabhängigen Provision dieser Dritten beteiligt sein kann. Eine Verrechnung dieser eventuellen Provisionen mit eventuellen Vergütungszahlungen des Auftraggeers / Nachfragers - z.B. im Rahmen eines gesonderten Vertragsverhältnisses zur Erbringung weiterer Dienste oder Leistungen - an den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
Entstehen eines Folgevertrages
Das Portal www.projektmarktplatz.eu ist ein Informationsangebot, welches die Bereitstellung von Informationen von Kapital nachfragenden Personen und Unternehmen an und für Kapitalgeber, Investoren etc. ermöglichen und erleichtern soll.
Nach erstem Kontakt ist es Sache der Nachfrager und der eventuellen Kapitalgeber, die Folgeverhandlungen zu führen, für deren Ergebnisse nur sie selbst verantwortlich sind. Ein möglicherweise zustandekommender Vertrag über Beteiligungskapital, Kreditgewährung oder sonstige Finanzdienstleistungen etc. ist eine ausschließliche und direkte Angelegenheit zwischen dem Nachfrager und einem eventuell gefundenen Investor, Kapitalgeber, Finanzdienster und / oder sonstigen Anbietern.
Es liegt in der Regel außerhalb des Einflußbereiches der Unternehmensberatung heiko Schröter, im Rahmen der hier angebotenen Dienste oder Leistungen, die Annahme oder das Zustandekommen eines korrekten Vertrages mit einem Kreditinstitut, einem Investor oder sonstigen Kapitalgeber zu beeinflussen. Der gesamte Ablauf und Prozeß von der ersten Kontaktaufnahme über die Prüfung des Vorhabens des Nachfragers bis hin zu einem eventuellen Vertragsabschluß obliegen einzig und allein der Entscheidung und Vereinbarung zwischen dem Nachfrager und dem Investor.
Projectconsult Heiko Schröter kann, sofern dies aus ihrer Sicht sinnvoll oder Erfolg versprechend erscheint, im Rahmen eines gesondert zu erteilenden Auftrags gegen Leistungsvergütung und Kostenübernahme hier im Sinne des Auftraggebers bzw. Nachfragersmit dessen Mandat und Vollmacht tätig werden und behält sich entsprechendes Vertragsangebot auch prinzipiell vor; insbesondere mit gesondertem erfolgsabhängigen Individualvertrag eine Vermittlungsleistung durchzuführen. Ebenso behält sich projektconsult Heiko Schröter ausdrücklich vor, dem Auftraggeber / Nachfrager einen honorarpflichtiges Beratungsvertrag zur Erbringung von konzeptionellen und planerischen Leistungen etc. anzubieten.
Beendigung eines Vertragsverhältnisses
Jedes Vertragsverhältnis zur Erbringung unentgeldlicher Dienste und Leistungen endet automatisch spätestens fünf Arbeitstage nach Ende des Vertragszeitraumes. Mit Vertragsende erfolgt die Einstellung der Veröffentlichung. Das Recht auf außerordentliche Kündigung wird hiervon nicht berührt. Für Individualverträge gelten die dort vereinbarten Bedingungen und Fristen.
Schlußbestimmungen
Die Nutzungsbedingungen und das eventuelle vertragliche Verhältnis zwischen Nutzer und projektconsult Heiko Schröter als Betreiber von www.projektmarktplatz.eu bestimmen sich allein nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.
Im Übrigen bleibt eine Anpassung der Webseiten an den technischen Fortschritt und die Einbeziehung weiterer Funktionen zur Verbesserung des Internetangebotes ausdrücklich vorbehalten.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche vertraglichen Beziehungen ist der Sitz der Unternehmensberatung Heiko Schröter, Erfurt, in der Bundesrepublik Deutschland.
Erfurt, im Januar 2010
projectconsult Heiko Schröter
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB - für Beratungsdienstleistungen
(Allgemeine Auftragsbedingungen vom 02.01.2010)
§ 1 – Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingen (auch als Allgemeine Auftragsbedingungen bezeichnet) gelten für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations-, und sonstige Analyse- oder Diagnosetätigkeiten sowie Erarbeitung von Flyern, Prospekten, Plänen, Konzepten, entscheidungsfähigen Unterlagen für Dritte etc. soweit sich nicht aus den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.
Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vorsorglich wird allen anders- oder entgegen lautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eventueller Auftraggeber widersprochen, es sei denn, deren Anerkennung oder Gültigkeit für uns wird ausdrücklich und ausschließlich von uns schriftlich bestätigt.
§ 2 – Zustandekommen und Gegenstand des Vertrages
Ein Vertragsverhältnis kommt durch Auftragsangebot oder Auftragserteilung durch den Auftraggeber (AG) und Annahme in mündlicher oder schriftlicher Form oder durch konkludentes Verhalten des Auftragnehmers (AN) zu Stande; entscheidend für das Zustandekommen des Vertrages / die Wirksamkeit des Auftrages und die damit verbundene Zahlpflicht des AG ist die Annahme durch den AN und Aufnahme der Tätigkeit durch diesen.
Vertragsgegenstand ist die jeweils vereinbarte Aufgabenstellung der Beratungsleistung mit dem Ziel der Erstellung eines Business-Planes oder sonstigen Dokumentes, Prospektes Unternehmens- oder Produktdarstellung etc. in Form einer Konzeption, eines Planes, Organisationsdokumentes oder Verkaufsprospektes etc., das nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Anwendung neuzeitlicher Kenntnisse und Erfahrungen erstellt wird. Gegenstand kann auch eine Beratung in fortlaufender Betreuung sein, bei der vorgenannte oder andere Dokumente ganz oder teilweise als hauptsächlicher Beratungsinhalt zu erstellen sind oder diese Beratung sich ganz oder teilweise ausschließlich auf Durchführung von Konsultationen etc. oder die Bereitstellung von Informationen etc. beschränkt. Sofern dies in Verbindung mit der Aufgabenstellung stehend oder als marktüblich aufgefaßt werden kann, können Aufträge zur Vermittlung oder Beschaffung von Kontakten oder zur Vermittlung oder Beschaffung von Objekten oder von Projekten oder zur Vermittlung oder Beschaffung oder zum Nachweis der Möglichkeiten eines Vertragsabschlusses oder ähnlichen Vertragsinhaltes als Nebenauftrag Bestandteil der Gesamtaufgabenstellung sein und sind entsprechend gesondert vom übrigen Vertragsinhalt marktüblich zu vergüten.
§ 3 – Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung und die Art der Arbeitsergebnisse werden durch den AG, die Vorgehensweise durch den AN festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 – Feststellung der Auftragsbeendigung
Hat der AN die vereinbarten Leistungen erbracht, so teilt er dies dem AG schriftlich mit. Der Auftrag gilt insbesondere dann als durchgeführt sowie erfüllt und ist beendet, wenn 1. der AN die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem AG übergeben oder 2. der AG entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat, oder 3. der AG einer Mitteilung des AN nicht spätestens binnen 14 Kalendertagen mit schriftlicher Begründung widerspricht.
§ 5 – Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des AN zu unterstützen. Insbesondere schafft der AG unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Soweit der AG dem AN geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat er dem AN entstehende Wartezeiten gesondert zu vergüten.
§ 6 – Schutzwürdige Interessen
Der AG steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages von dem AN gefertigte Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke und nicht für Dritte verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte / © Copyrights entstanden sind, stehen diese dem Auftragnehmer zu. Der AN hat die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des AG vertraulich zu behandeln und auf Wunsch des AG von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllt der AN seine daraus gegenüber dem AG erwachsene Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter entstehenden Regreßansprüche dem AG abtritt.
§ 7 – Loyalitätsverpflichtung
AG und AN verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung von Mitarbeitern des Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf eines Zeitraumes von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit sowie die unloyale Ausnutzung oder Bekanntgabe oder Weitergabe von freigegebenen Kontakten, Verbindungen, Finanzierungsquellen, Wissen bzw. Know-How, oder sonstiger möglicher wichtiger oder entscheidungsrelevanter Informationen etc., ohne ausdrückliche Einwilligung des AN für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen führt für jeden einzelnen Fall zu einer Konventionalstrafe von jeweils EUR 40‘000,00.
§ 8 – Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit
Ist das Werk in mehrere Abschnitte (Phasen) unterteilt, so erhält der AG je nach Arbeitsfortschritt auch die entsprechenden Arbeitsunterlagen. Sie dienen als Informationen über den jeweiligen Projektstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglich und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes in Hinblick auf seine Mängelfreiheit.
§ 9 – Vergütungen und Kosten
Das Entgelt für die Leistungen des AN richtet sich nach den einzelvertraglich festgelegten Tages-Sätzen, soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes bestimmt wird oder Stundensätze vereinbart werden. Werden Tagessätze vereinbart, so liegen diese zwischen € 800,00 und € 1'600,00 (netto); werden Stundensätze vereinbart, so liegen diese zwischen € 100,00 und € 200,00 (netto).
In jedem Falle sind 50 % der voraussichtlichen Honorarsumme, bei Festpreisen bzw. Pauschalhonoraren 50% der vereinbarten Gesamtsumme, bei Vertragsabschluss und 50 % bei Abgabe der Leistung / Übergabe des Werkes fällig. Jede Vergütung oder Teilrate einer Vergütung ist auch dann sofort und ohne Abzüge, unabhängig vom sonstigen Fortschrittsstand der sonstigen Punkte jeglicher Vereinbarungen, fällig, wenn ein AG sonstige Punkte einer Vereinbarung nicht ausübt oder eine sonstige Entscheidung negativ ausfällt. Insbesondere kann ein Auftraggeber eine Vergütung für eine fertige Leistung etc. oder den Nachweis der Möglichkeit eines Vertragsabschlusses etc. nicht mit dem Hinweis auf veränderte persönliche oder wirtschaftliche Zielstellungen oder auf geänderte Aufgabenstellungen oder auf nicht getroffene eigene Entscheidungen oder auf keine oder negative Entscheidungen Dritter verweigern. Alternativ zu einer Zahlung in einer Rate können auch zwei oder drei Zahlungsraten vereinbart werden; die Bestimmungen werden sinngemäß auf jede Rate angewandt. Die Honorarsätze und sonstige in Rechnung gestellte Beträge sind NETTO - Beträge (z.B. Spesen, Nebenkosten, Kommunikationsaufwendungen etc.) und enthalten keine gesetzliche Mehrwertsteuer. Vergütungen in Form von Provisionen für vermittelnde Tätigkeiten sind jeweilig verdient mit dem Nachweis der Möglichkeit des Vertragsabschlusses und fällig spätestens mit dem jeweiligen Vertragsabschluß. Provisionen werden als NETTO - Betrag ausgewiesen. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer wird dem AG zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern dies gesetzlich vorgesehen oder vorgeschrieben ist.
Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge fällig. Beträge bis EUR 2'500 netto sind auf Verlangen des AN in bar zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5,00 % p.a. über dem gesetzlichen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu zahlen.
§ 10 – Gewährleistung und Haftung
Der AN ist für die Dauer von 6 Monaten nach Ablieferung des Arbeitsergebnisses verpflichtet, von ihm schuldhaft zu vertretende Mängel, wenn der Mangel ihm schriftlich nachgewiesen wurde, auf eigene Kosten zu beseitigen bzw. nachzubessern. Die schuldhaft zu vertretenden Mängel werden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der AN hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom AG gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften bzw. unzureichenden Mitwirkung des AG (vgl. § 5 dieser AGB) beruht. Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des AN entfällt ferner, wenn der AG auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahme nicht besteht.
Für Schäden, die während der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten schriftlich mitgeteilt wurden und die der AN schuldhaft vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, haftet er bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe des Auftragswertes, höchstens jedoch für einen Betrag von EUR 50'000,00. Für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung auf 30 % des Auftragswertes beschränkt. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Haftung für Drittschäden oder Folgeschäden.
Ebenso übernimmt der AN keinerlei Haftung, Garantie oder Gewährleistung für den Eintritt der von dem AG erhofften oder gewollten wirtschaftlichen, steuerlichen oder sonstigen Ergebnisse. Der AG ist an die Wahrnehmung oder Umsetzung der Angebote, Vorschläge etc. des AN nicht gebunden und trägt letztendlich die Verantwortung für seine Entscheidungen ausschließlich selbst.
Der AN ist in keinem Falle Angestellter, Bevollmächtigter, Vertreter, Handlungsgehilfe oder Geschäftsbesorger etc. des AG, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der AG stellt den AN ausdrücklich und unwiderruflich von jeder Verantwortung oder jeglichen Regreßforderungen für die von dem AG selbst und in freier Wahl des Entschlusses getroffenen Entscheidungen oder vorgenommenen Handlungen frei.
§ 11 –Verzug und höhere Gewalt
Falls der AN bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der AG nach Ablauf einer dem AN gesetzten angemessenen Frist und einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den AN, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die dem AN die Erbringung der Leistung erschweren oder unmöglich machen. Unterläßt der AG eine ihm nach § 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der AN nach Setzen einer angemessenen Frist und einer Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der AN hält den Anspruch auf Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 642 Abs. 2 BGB aufrecht. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des AN auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des AG entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der AN von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
§ 12 – Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. In der Regel umfasst die Vertragsdauer den Zeitraum vom Vertragsabschluss bis zur Aufgabenerfüllung oder Abbruch des Vorhabens wegen Förderunfähigkeit oder Ablehnung eines Antrages auf Finanzierungskapital. Sofern in dem Vertrag nichts anderes bestimmt wurde, kann ein Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Ende eines Kalenderhalbjahres durch Kündigungsschreiben des AG vorzeitig beendet werden, wenn betriebliche Gründe des AG dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung des AN nach § 649 BGB. Sonderkündigungsrechte sind hiervon unbeeinflusst.
§ 13 – Sonstiges
Der AN hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung sowie einer eventuellen Provisionsforderung auch einen Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Fortsetzung seiner Arbeit von der Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Eine Beanstandung der Arbeiten des AN berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Vergütung einschließlich der geforderten Vorschüsse des Auslagenersatzes. Eine Aufrechnung gegen solche Forderungen des Beraters ist ausgeschlossen.
Ein vorliegendes Angebot gilt für 30 Kalendertage; ist bis dahin kein Vertrag zustande gekommen, ist der AN an das Angebot nicht mehr gebunden.
Sind Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen dieses Textes hierdurch nicht berührt. Der AN wird vielmehr eine solche Bedingung formulieren, welche die unwirksame Vorschrift durch eine wirtschaftlich gleichwertige und wirksame Vorschrift ersetzt.
Es wird, soweit in den Verträgen nichts anderes vereinbart wird, das Recht der Bundesrepublik Deutschland angewandt. Soweit eine freie Vereinbarung zulässig und rechtlich möglich ist, wird als Erfüllungsort sowie als Gerichtsstand der Sitz des Auftraggebers vereinbart.
Thüringen, Erfurt, im Januar 2010
projectconsult Heiko Schröter